Diskussion in Italien: Wird auch E-Sport bald reguliert?
In Italien wird über eine Regulierung – und damit gesetzliche Anerkennung – von E-Sport diskutiert. Die Branche klagt über rechtliche Unsicherheiten. Einerseits gibt es politische Maßnahmen zur Förderung des Segments, andererseits kam es kürzlich zu einer Razzia.
Anfang Mai kam es in Italien zu einer Razzia durch die Akzisen-, Staatsmonopol- und Zollverwaltungsbehörde (ADM) bei vier E-Sport-Hallen. Den Behörden wurde durch die Betreiber ein hartes und rechtlich nicht begründbares Vorgehen vorgeworfen. Unter den betroffenen Sporthallen war etwa der „eSport Palace“ im norditalienischen Bergamo.
Die Behörden beschlagnahmten PCs, Konsolen und andere Gegenstände. Die Begründung: Fehlende Lizenzen der Geräte. Für jedes Gerät wurde eine Geldstrafe ausgesprochen – bis zu 50.000 EUR für einen einzelnen PC.
E-Sport in Italien – Bis zu 50.000 EUR Strafe pro Gerät
Nun wünscht sich die Branche mehr Rechtssicherheit. Vertreter monieren, dass es in Italien gar kein Zulassungsverfahren für E-Gaming-Equipment gebe. eSport-Palace-Inhaber Alessio Cicolari beklagte, dass durch die Intervention der Behörden nun das gesamte Geschäft pausieren müsse. Für ihn sei es unverständlich, warum es zu der Razzia gekommen sei.
Offenbar ging die Maßnahme der Behörde auf eine Beschwerde aus der Glücksspielindustrie zurück. Ein lizenziertes Glücksspielunternehmen hatte offenbar gegenüber der Zollbehörde angegeben, dass in den Hallen nicht registriertes Glücksspiel stattfinde.
Dies weist die Branche jedoch entschieden zurück. LAN Sessions und E-Sport-Angebote hätten nichts mit Glücksspiel gemein. Es sei mit den Einrichtungen in den Hallen nicht einmal möglich, illegale casino bonus-angeboten im Internet an den Betreibern vorbei zu nutzen.
E-Sport in Italien – Gesetzliche Regulierung gefordert
Aus dem Parlament kam Unterstützung. So verlangte etwa der Abgeordnete Federico Freni Maßnahmen in Richtung einer gesetzlichen Regulierung der E-Sport-Branche. Andere Parlamentsmitglieder äußerten sich ähnlich. Italien sei im internationalen Vergleich hier weit zurück und müsse aufpassen, die Entwicklung der Branche nicht gänzlich zu verpassen.
Tatsächlich hat E-Sport nichts mit Glücksspiel zu tun. Beim E-Sport treten verschiedene Computerspieler gegeneinander an. Ein E-Sport-Fußballevent etwa besteht aus zwei Mannschaften, die durch mehrere Computerspieler live gesteuert werden. Der Ausgang des Spiels richtet sich nicht nach zufälligen Begebenheiten, sondern hängt einzig und allein von den Fähigkeiten der Akteure ab.
E-Sport nicht mit Virtual Sports zu verwechseln
Die Razzia der italienischen Behörden wurde international mit großem Interesse registriert, da in vielen Ländern die Regulierung weiter vorangeschritten ist und die Branche erheblich an Zulauf gewinnt.
So gibt es etwa mit der Virtual Bundesliga (VBL) ein offizielles Format, in dem auch Clubs um die deutsche Meisterschaft spielen. Im Rahmen der VBL Club Championship treten seit der Saison 2020/2021 26 Clubs aus der 1.+2. Bundesliga mit eigenen E-Sport-Kadern an und spielen um den Meistertitel.
E-Sport ist nicht mit Virtual Sport zu verwechseln – wobei der Begriff der Virtual Bundesliga üblicherweise zu genau dieser Verwechslung beiträgt. Beim E-Sport bestimmen die Fähigkeiten der Akteure über den Spielausgang. Virtual Sports dagegen simulieren reale Sportereignisse auf Basis von Zufallszahlengeneratoren.
So treten etwa zwei rein virtuelle Fußballmannschaften mit unterschiedlichen, voreingestellte Stärken und Schwächen gegeneinander an. Zufallszahlengeneratoren bestimmen über den Ausgang des Spiels, auf das keine andere Partei Einfluss nehmen kann.
Beim Virtual Sport können Spieler auf den Ausgang der Ereignisse wetten wie beim echten Fußball – jedoch führen hier anders als bei echten Sportwetten Kenntnisse rund um den Sport nicht zu besseren Gewinnchancen im Vergleich zum Fußball. Deshalb gehören Virtual Sports zu den Glücksspielen.
Virtual Sports im Glücksspielstaatsvertrag nicht erwähnt
Auch in diesem Bereich ist eine weiterreichende Regulierung allerdings überfällig. Der Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland etwa erwähnt Virtual Sports nicht einmal. Rechtlich gehört dieses Segment weder zu den Spielautomaten noch zu den Bankhalterspielen. Deshalb gibt es auch keine eigenständigen Lizenzen für diesen Bereich. Denkbar wären diese allenfalls bei einer Einbettung des Spielgeschehens in virtuelle Spielautomaten im online casinos.