Sperrdatei OASIS kennt schon fast 23.000 Spieler
Die deutsche Glücksspielsperrdatei OASIS wird offenbar rege genutzt. Fast 23.000 Spieler sind bereits in die Datei eingetragen. Ein Eintrag führt dazu, dass der Zugang zu Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros sowie Online Casinos verwehrt wird.
Verantwortlich für die Führung der Sperrdatei ist das Land Hessen und hier das Regierungspräsidium Darmstadt. Die rechtliche Basis für das Spielersperrsystem OASIS bildet § 8 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021. Die Datenbestände des früheren übergreifenden Sperrsystems sowie der Sperrsysteme in Hessen und Rheinland-Pfalz werden in OASIS überführt.
In ihrer derzeitigen Form existiert die Sperrdatei seit dem 1.7.2021. Dass sich bereits jetzt zehntausende Spieler darin befinden, ist jedoch auf diese Übertragung früherer Bestände zurückzuführen. Zum 31.12.2020 meldete das Spielersperrsystem OASIS – damals noch basierend auf dem Glücksspielstaatsvertrag von 2013 – insgesamt 46.948 Einträge. Darunter waren 39.910 Selbstsperren und 7038 Fremdsperren.
Das Gros der Einträge entfiel demnach auf Spielbanken – 42.243 Personen waren für diese gesperrt. Es folgten Sportwetten (2365 Einträge) sowie Unternehmen des Deutschen Lotto und Totoblocks (2300 Einträge). Für Pferdewetten waren 40 Personen gesperrt.
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So läuft der Antrag an die Spielersperrdatei
An OASIS sind eine Reihe von Veranstaltern und Vermittlern angebunden. Ausgenommen sind fast nur staatliche Lotterien, die mehr als zwei Ziehungen pro Woche veranstalten. Angebunden sind dagegen:
- Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
- Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
- Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Betreiber von Spielbanken
- Gewerbliche Spielvermittler
- Pferdewetten im Internet
- Buchmacher
- Veranstalter von Online-Casinospielen
- und Online-Poker
- Veranstalter von Spielautomaten und
- Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten.
Der Antrag
Der Antrag auf eine Sperrung kann gemäß § 8 Abs. 1 von Glücksspiel beantragt werden. Außerdem ist der Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt möglich. Diese Anträge können dort seit dem 1. Juli 2021 gestellt werden.
Eine Selbstsperre beantragen Spieler für sich selbst. Fremdsperren werden dagegen von einem Dritten für einen Spieler beantragt. Fremdsperren sind nur unter Einschränkungen möglich. So müssen Erkenntnisse im Hinblick darauf vorliegen, dass der für eine Sperrung vorgeschlagene Spieler
- Spielsuchtgefährdet ist,
- Überschuldet ist,
- Finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
- Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen.
Fremdsperren sind durch Veranstalter von Glücksspielen sowie durch Dritte (zum Beispiel Verwandte und Lebenspartner) möglich. Der Betroffene ist anzuhören.
Fremdspesen dauern immer mindestens ein Jahr. Wer eine unbefristete Selbstsperre beantragt, wird für ein Jahr gesperrt. Befristete Selbstsperren müssen mindestens drei Monate lang dauern. Der Antrag auf die Aufhebung einer unbefristeten Sperre (egal ob sich um eine Selbst- oder Fremdsperre handelt) ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.
Wichtig: Die Spielersperre endet nicht automatisch. In jedem Fall ist ein schriftlicher Antrag der gesperrten Person erforderlich. Dies gilt sogar bei befristeten Sperren. Ein zu früh gestellter Antrag gilt als unwirksam und muss erneut gestellt werden. Anträge können ausschließlich beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt werden. Über die Aufhebung einer Selbstsperre wird der Antragsteller informiert. Bei Fremdsperren werden auch diejenigen Veranstalter oder Dritte informiert, die die Sperrung veranlasst haben.
Welche Daten werden wie lange gespeichert? – OASIS
OASIS speichert laut dem Regierungspräsidium Darmstadt die folgenden Daten und beruft sich dabei auf § 3 20 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021:
- Familiennamen, Vornamen und Geburtsnamen,
- Aliasnamen, verwendete Falschnamen,
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Anschrift
- Lichtbilder (zur Zeit noch nicht möglich, aber für eine spätere Version geplant)
- Grund der Sperre
- Dauer der Sperre und
- Die meldende Stelle.
Gespeichert werden dürfen auch Dokumente, die zu einer Sperrung geführt haben – etwa Nachweise, die Angehörige eingereicht haben. Die Daten zu einer Sperre werden sechs Jahre nach Aufhebung der Sperre gelöscht. Nach der Aufhebung sind die Daten jedoch für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nicht mehr einsehbar. Das Regierungspräsidium Darmstadt teilt in seinem FAQ Bereich mit, dass keine Weitergabe der Daten an andere Dritte wie zum Beispiel die SCHUFA, Arbeitgeber und Banken erfolgt.
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